In vielen Quellen wird allgemein von „Flüchtlingen“ gesprochen, genauer fallen unter den Begriff verschiedene Gruppen von Ankömmlingen nach 1945.
„Flüchtlinge“ sind Personen, die durch Krieg oder politische Maßnahmen veranlasst wurden, ihre Heimat zu verlassen, um Leib und Leben zu schützen. Viele Menschen flohen Anfang 1945 vor der herannahenden sowjetischen Armee.
„Vertriebene“ sind Personen, die durch Gewalt oder andere Zwangsmittel dauerhaft aus ihrer Heimat ausgewiesen wurden. Vertriebene wollten grundsätzlich bleiben, verließen ihre Wohngebiete aber aufgrund der „Wilden Vertreibungen“ nach Kriegsende oder den späteren offiziellen Ausweisungen im Rahmen der „Geordneten Vertreibung“.
„Heimatvertriebene“ ist ein rechtlicher Status nach dem Bundesvertriebenengesetz. Damit sind alle Personen gemeint, die am 31.12.1937 ihren Wohnsitz in Gebieten hatten, die zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehörten. Dieser Status wurde offiziell durch den „Vertriebenenausweis A“ bestätigt und eröffnete den Zugang zu staatlichen Hilfen.
(vgl. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Fl%C3%BCchtlinge_und_Vertriebene#Begriffe und BVFG https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html )
Familie Drab aus Pommern und Oberschlesien
Anni und Gerda Eibl aus Muttersdorf
Peter Fink aus Waltenhofen
Familie Forster aus Lanz
Rainer Heidlas aus Komotau
Familie Klatt aus Glasdörfl und Mehlgast
Familie Krohe aus Schweidnitz und Salzgitter
Rosemarie Lauber aus Oels
Hildegard Malz aus Wunsiedel
Familie Müller aus Endersdorf
Dietger und Jürgen Pomp aus Jägerndorf
Ilse Roßmanith-Mitterer aus Spachendorf
Jürgen Schiel aus Busteni
Udo Scholz aus Mährisch-Schönbrunn
Heinz Schubert
Gerlinde Zelt aus Eger
